Kinderkranktage
Kinderkranktage sind Tage, an denen Beschäftigte von der Arbeit freigestellt werden können, um ein krankes Kind zu betreuen. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Kind krank ist, keine andere Betreuungsperson verfügbar ist und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Für tariflich Beschäftigte besteht meist Anspruch auf Freistellung ohne Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber; stattdessen kann bei gesetzlich Versicherten Kinderkrankengeld von der Krankenkasse gezahlt werden. Dieses beträgt in der Regel etwa 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Eltern bis zu 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil pro Jahr (Alleinerziehende entsprechend mehr), insgesamt jedoch begrenzt auf eine jährliche Höchstzahl.
Um eine Freistellung wegen Erkrankung eines Kindes zu melden, senden Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung eine E-Mail an infodez41@uni-wuppertal.de. Wissenschaftlich Beschäftigte informieren unverzüglich ihre jeweilige Führungskraft. Zusätzlich benötigt die Personalverwaltung ab dem ersten Krankheitstag eine entsprechende ärztliche Bescheinigung für das erkrankte Kind, die in Kopie an die zuständige Sachbearbeitung im Personaldezernat zu senden ist.