Colourbox/Kelsheva Nataliia

Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld

In der nachfolgenden Auflistung finden Sie einige nützliche Links rund um das Thema "Elternzeit und Elterngeld":

Das BMFSFJ stellt auf seiner Webseite umfassende Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus sowie zur Elternzeit zur Verfügung.

Das BMFSFJ hat außerdem einen Elterngeldrechner, mit dem man unverbindlich eine mögliche Elterngeldhöhe berechnen kann.

Über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld, ElterngeldPlus sowie zur Elternzeit informiert auch die entsprechende Broschüre des BMFSFJ.

Tarifbeschäftigte finden einige relevante Informationen zur Beantragung der Elternzeit hier.

Beamt*innen finden einige relevante Informationen zur Beantragung der Elternzeit hier.

Auch Hilfskräfte haben Anspruch auf Elternzeit gemäß § 15 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit. Nähere Informationen erhalten Sie im Sachgebiet 4.3.4.

Den Antrag auf Elternzeit (Dezernat 4, Abt. 4.3) finden Sie hier.

 

 

Wichtige Informationen zum Thema "Kindergeld" finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Gut zu wissen: Seit Mai 2022 kann Kindergeld auch online, papierlos und ohne Unterschrift beantragt werden. Einzige Voraussetzung: Es liegt ein individuelles ELSTER-Zertifikat vor.

Arbeitsbefreiung anlässlich der Geburt eines Kindes

Gemäß § 29 Abs. 1 Buchst. a) TV-L haben Tarifbeschäftigte einen Anspruch auf 1 Tag bezahlter Freistellung von der Arbeit, wenn die Ehefrau oder die Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes des*der Beschäftigten ein Kind zur Welt bringt. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt der Geburt des Kindes die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft besteht. Die Dienstbefreiung muss anlässlich der Geburt zeitnah in Anspruch genommen werden.

Informieren Sie sich auch bei der Elterngeldstelle, ob die Dienstbefreiung evtl. nachteilige Folgen für die Zahlung des Elterngeldes haben könnte.

- Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung wenden sich hinsichtlich der Dienstbefreiung bitte an das Sachgebiet 4.1.1.

- Wissenschaftliche Tarifbeschäftigte wenden sich hinsichtlich der Dienstbefreiung bitte an das Dekanat ihrer Fakultät.

 

Alle Broschüren zum Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit sind in gedruckter Version im Familienbüro erhältlich.

Weitere Infos über #UniWuppertal: