"Mein Kind, sein erstes Smartphone und ich" | Vortrag der kath. Bildungsstätte Wuppertal
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Der Rücktritt von Prüfungsleistungen ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Ein Rücktritt von Prüfungen ist in dringenden Fällen auch aufgrund von Pflegeaufgaben möglich. Dies muss dem jeweiligen Prüfungsamt schriftlich angezeigt werden. Das Prüfungsamt sollte frühestmöglich kontaktiert werden. Nähere Informationen können in der jeweiligen Prüfungsordnung nachgesehen und bei dem zuständigen Prüfungsamt erfragt werden.
Weitere Informationen zu Leistungen und Prüfungen (z.B. Beurlaubungsmöglichkeit aufgrund von Pflege) sind auf der Webseite des Studierendensekretariats zu finden.
Außerdem hat das CHE Centrum für Hochschulentwicklung im Oktober 2022 gemeinsam mit dem Verein Familie in der Hochschule e.V. eine Info-Broschüre zum Thema „Studium mit Pflegeverantwortung“ veröffentlicht, die die wichtigsten Fragen zu Unterstützungsangeboten für pflegende Studierende beantwortet.